BUNDESREGIERUNG BESCHLIESST SENKUNG DER MEHRWERTSTEUER!

Am 1. Juli 2020 wurde von der Bundesregierung beschlossen die Mehrwertsteuer bis einschließlich 31.12.2020 zu senken, um so den Konsum zu stärken und während der anhaltenden Corona-Pandemie der Wirtschaftslage neuen Schwung zu verleihen.

Nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern kommt die Senkung zugute, sondern auch Unternehmen aus allen Branchen, die von den zusätzlichen Einkäufen profitieren. Der reguläre Steuersatz von 19%, der für die meisten Produkte und Dienstleistungen anfällt, sinkt somit bis Ende des Jahres auf 16%. Die Mehrwertsteuer von 7%, die für Waren des täglichen Bedarfs, zu dem vor allem Lebensmittel zur Grundversorgung zählen, anfällt, wird in diesem Zeitraum auf 5% gesenkt. Die niedrige Mehrwertsteuer soll grundsätzlich von Händlern und Dienstleistern an die Verbraucher*innen  weitergegeben werden – die Unternehmen sind hierzu jedoch regelmäßig nicht verpflichtet.


Einzel- und Großhändler sowie Dienstleister können an der Kasse beispielsweise Rabatte gewähren, um so die geänderte Preisauszeichnung für den Zeitraum der Senkung zu umgehen. Maßgeblich dafür ist die Preisangabenverordnung (PAngV). Bei der Überprüfung Ihrer Rechnungen ist jedoch der Leistungszeitraum zu beachten, denn dieser gibt die Höhe der Mehrwertsteuer vor. Liegt der Leistungszeitraum einer Rechnung zwischen dem 01. Juli 2020 und dem 31.12.2020, dann ist die Rechnung mit 16% MwSt. zu besteuern. Liegt der Leistungszeitraum davor oder danach fallen wie gewohnt 19% der Steuer an. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass die Senkung der Mehrwertsteuer weitestgehend unbürokratisch an die Kunden*innen weitergegeben wird.


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